Test
Informationsabend
Im letzten Grundschuljahr steht für Eltern vor allem eine Frage im Vordergrund: In welche weiterführende Schule soll ich mein Kind schicken?
Im ersten Halbjahr der 4. Klasse werden die Eltern zu einem Informationsabend eingeladen, der an einer Grundschule stattfindet. Schulleiterinnen und Schulleiter von weiterführenden Schulen (Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen) geben Auskunft über die Leistungsanforderungen und Arbeitsweisen ihrer Schulart, aber auch über Abschlüsse und Möglichkeit eines späteren Schulartenwechsels.
Ihr Ansprechpartner in der Grundschule
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Klassenlehrer und den anderen unterrichtenden Lehrkräften auf, um sich zu informieren und ganz individuell beraten zu lassen. Der Klassenlehrer kennt das Kind am besten, hat den Vergleich zu den anderen Kindern und weiß aus seiner Erfahrung heraus, welche weiterführende Schule den Talenten und Interessen des jeweiligen Kindes am ehesten entspricht.
Möchten Sie eine Zweitmeinung einholen, so wenden Sie sich an Spezialisten einer weiterführenden Schule.
Fragen Sie Ihre Spezialisten am Gymnasium
Nicht allen Eltern genügen die Informationen des Informationsabends an den Grundschulen. Die meisten Gymnasien bieten daher zusätzlich von Februar bis zu den Anmeldeterminen Tage der offenen Tür oder Informationsabende an.
Geht es um Informationen zu den weiterführenden Schulen oder Details zum Bildungsgang, so gilt: Fragen Sie Spezialisten.
Benötigen Sie nähere Informationen über den Bildungsgang der Realschule, wenden Sie sich bitte an einen Beratungslehrer oder Schulleiter einer Realschule. Benötigen Sie Auskunft über das Gymnasium, wenden Sie sich an Beratungslehrer oder Schulleiter eines Gymnasiums Ihrer Wahl. Jede Schulart hat ausgebildete Fachleute, die Ihnen kompetenten Rat geben können.
Machen Sie Ihre Entscheidung nicht von Gerüchten oder diffusen Einträgen in Internetforen oder der Ansicht anderer Eltern abhängig. Auch die Schulwahl der besten Freundin oder des besten Freundes Ihres Kindes sollte für Ihre Wahl nicht entscheidend sein.
Erkundigen Sie sich selbst vor Ort nach dem Bildungsangebot für Ihr Kind.
Das neue Beratungskonzept an den Grundschulen
Das geänderte Schulgesetz soll durch ein neues Beratungskonzept der Grundschulen flankiert werden. Wir zitieren aus einem Papier des Kultusportals Baden-Württemberg:
"Ziele
Die beratende Begleitung von Eltern in der Grundschule hat folgende Ziele
1. früh einsetzender, kontinuierlicher Austausch zwischen Elternhaus und Schule, regelmäßige Beratung und Information von Eltern
2. Stärkung der Lehrkräfte in ihrer Beratungskompetenz (durch Fortbildungsangebote)
Drei-Säulen-Modell der Beratung
Dieses Dreisäulenmodell ist ein Mix aus bewährten und aus neuen Elementen
Säule 1:
Durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von Anfang an durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer und ggf. die Fachlehrkraft
während der Grundschulzeit führt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer jährlich mindestens ein verbindliches Elterngespräch mit den Eltern; Portfolios und Präsentationsergebnisse werden dabei einbezogen, ggf. auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen (neu)
Säule 2:
Verstärkte Beratungs- und Informationsangebote für Eltern einer Klassenstufe (oder jahrgangsübergreifend) neben den Klassenpflegschaftssitzungen
eine Informationsveranstaltung der Grundschule für die Eltern der 4. Klassen, an der auch die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen teilnehmen (wie bisher)
pro Schuljahr ein Informationsangebot zur Lern- und Entwicklungsberatung in der Grundschule; dabei werden die datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt (neu)
Säule 3
Zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte
Die zusätzliche Beratung hat den Status eines besonderen Beratungsverfahrens. Es ist ein Service für Eltern von Viertklässlern auf deren Wunsch hin. Der Umfang dieser zusätzlichen Beratung wird von den Eltern festgelegt:
Ablauf:
eine besonders ausgebildete und weiterqualifizierte Beratungslehrkraft bietet Eltern eine Beratung an;
führt auf Wunsch der Eltern in der Regel Begabungstests durch und
führt ausgehend von den Testergebnissen ein abschließendes Beratungsgespräch mit den Eltern.
Die Beratungslehrkraft informiert die Grundschule über die Testergebnisse, sofern die Eltern zustimmen.
Flankierend: Verstärkte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, u.a. zur Erweiterung der Gesprächsführungskompetenz."
Quelle: http://kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1238622/index.html?ROOT=1146607
Beratung der Eltern
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Quelle: kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1238622/index.html?ROOT=1146607

