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Die Anmeldung

Am 28. und 29. März anmelden


Für die Aufnahme an einer Realschule oder an ein Gymnasium ist die Anmeldung des Schülers durch die Erziehungsberechtigten unmittelbar an der jeweiligen Schule erforderlich. Die Termine sind landesweit einheitlich festgelegt. Die Anmeldung an die Gymnasien in Baden-Württemberg erfolgt in diesem Jahr am 28. und 29. März (in der Regtel während der Öffnungszeiten des Sekretariats des gewählten Gymnasiums).

Für die Anmeldung müssen Sie das Formular "Anmeldung bei den weiterführenden Schulen" mitbringen. Die meisten Schulen verzichten auf dei Vorlage der Geburtsurkunde.

Die Grundschulempfehlung muss bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden.

Anmeldeformular

Entwurf der neuen Landesregierung